-
Aktuelle Windkraftprojekte bestätigen Beispielrechnung der WGHL
(575)
VEW errichtet an Grenze zu Wolfhager Stadtwald vier Windräder Die Rodungen auf den Flächen der...
-
BIG Info Nr. 17
(795)
BIG-INFO . Rat plant Bürgerentscheid zur Errichtung von Windkraftanlagen in Nümbrecht Der...
-
BIG Info Nr. 17 / Erweitere INFOs
(770)
BIG-INFO . Erweiterte Informationen zur BIG INFO # 17: Der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss der...
-
Wer schützt die Umwelt vor den Umweltschützern
(3725)
-
Infraschall - Unerhörter Lärm
(3006)
Infraschall ist tieffrequenter Schall mit Frequenzen unter 20 Hertz. Er entsteht in der Natur,...
Aktuelle Windkraftprojekte bestätigen Beispielrechnung der WGHL
VEW errichtet an Grenze zu Wolfhager Stadtwald vier Windräder
Die Rodungen auf den Flächen der Waldeckischen Domanialverwaltung an der Grenze zum Wolfhager Stadtwald sind in vollem Gange. Im Januar sollen sie abgeschlossen sein.
Wolfhagen - Die Arbeiten sind das erste sichtbare Zeichen eines in den kommenden Monaten folgenden Eingriffs in die Natur. Statt Bäume werden auf den Flächen vier jeweils 247 Meter hohe Windkraftanlagen (167 Meter Nabenhöhe) in den Himmel wachsen. Das Verbands-EnergieWerk (VEW) investiert 39 Millionen Euro in den Windpark, der Ende 2024 ans Netz gehen soll.
Die Projektentwicklung Waldeck-Frankenberg GmbH & Co. KG wird die Anlagen betreiben. Wie deren Geschäftsführer Stefan Kieweg jetzt sagte, soll im Mai mit dem Ausbau der Waldwege begonnen werden. Die seien bereits jetzt in einem recht guten Zustand. Dennoch müssten sie soweit ertüchtigt werden, dass sie die Last der schweren Bau- und Transportfahrzeugen sowie des Krans, der die Windräder zusammensetzen wird, aufnehmen können.
hier geht's zum Artikel direkt:
BIG Info Nr. 17 / Erweitere INFOs
![]() |
BIG-INFO
|
.
Erweiterte Informationen zur BIG INFO # 17:
Der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss der Gemeinde Nümbrecht tagt am - 12.09.2022 – um 17:15 Uhr. Zur Beschlussvorlage zum Ratsbürgerentscheid zur Errichtung von Windkraftanlagen siehe: http://session.nuembrecht.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=5273 Der Beschluss soll im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung erfolgen. Hier die Beschlussformulierung: „Sind Sie damit einverstanden, dass die Gemeindewerke Nümbrecht GmbH (GWN) Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Nümbrecht zur Eigenversorgung der Bürger und Bürgerinnen sowie der Nümbrechter Gewerbebetriebe errichten?“ Diese Frage ist eigentlich ein Auftrag zur Beantwortung mit Ja oder Nein. Er kann sachlich aber nicht in der Bürgerschaft entschieden werden! Denn wer übernimmt die Verantwortung, wenn der Auftrag in den Sand gesetzt wird? --> Wirtschaftlich die GWN und die beteiligten Bürger! Politisch? Fehlanzeige! Die Parteien und der Bürgermeister sind fein raus, da die Entscheidung ja „beim Bürger“ lag. Den schwarzen Peter in einer derart komplexen Aufgabe sollten sich die Nümbrechter nicht zuschieben lassen. Korrektur vom 8.10.22 zum Zitat § 16 Bürgerentscheidsatzung der Gemeinde Nümbrecht. „Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Bürger beträgt.“ Für einen positiven Bürgerentscheid müssen mindestens 20% der Abstimmberechtigten Bürger der Gemeinde Nümbrecht gültig teilgenommen haben. Davon muss dann die Mehrheit für den Entscheid gestimmt haben. Quelle: § 16 der Bürgerentscheidsatzung der Gemeinde Nümbrecht: https://www.nuembrecht.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Stichwortliste/Buergerentscheidsatzung.pdf Zudem sollte sich die Gemeinde noch etwas in Geduld üben. Das Land NRW überarbeitet gerade den Landesentwicklungsplan (LEP). Zitat aus der Pressemitteilung vom 31.08.2022 „Das federführende Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie wird auf Grundlage der beschlossenen Eckpunkte in einem ersten Schritt einen Entwurf für die konkreten Änderungen des Landesentwicklungsplans sowie einen Umweltbericht erarbeiten. Um eine gerechte Verteilung der Windenergiebereiche auf die einzelnen Planungsregionen zu sichern, wird die Windpotenzialstudie des Landes aktuell überarbeitet. Für Frühjahr nächsten Jahres ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplant. Ziel ist es, die Änderung des Landesentwicklungsplans noch im ersten Halbjahr 2024 von der Landesregierung zu beschließen und im Landtag einzubringen.“ Quelle: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erster-schritt-fuer-massiven-ausbau-der-erneuerbaren-energien-landesregierung Das heißt, eine Bürgerbeteiligung am LEP ist ab 2023 erwünscht!
Folgende zwei Vorschläge der BIG zu alternativen Projekten Erneuerbarer Energien, die heute schon geprüft werden könnten, da sie wirtschaftlich und rechtssicher umgesetzt werden könnten:
Zu 1: Beteiligung an Windkraftparks in ökonomisch sinnvollen und ökologisch bereits genehmigten Bereichen! Windkraftanlagen sind die wichtigste Stütze der Energiewende aber auch eine der umstrittensten. Ihre Errichtung bedeutet insbesondere für die Grundbesitzer und Betreiber weitreichende wirtschaftliche Risiken sowie die umliegende Natur und das Umfeld einen tiefgreifenden Eingriff, die in einer kluge Standortwahl Beachtung finden muss. Deshalb gilt: Windkraft nur dort, wo heute schon Anlagen ohne Steuersubventionen möglich und Genehmigungsverfahren zeitnah abzuschließen sind. Wie ? Power Purchase Agreements (PPA) oder auf Deutsch Energie-Einkaufs-Vereinbarungen Was ist das und wie können Kommunen davon profitieren?
Investition in die Energiewende Power Purchase Agreements (PPA) sind langfristige Stromverträge zwischen Stromerzeuger auf der einen und Stromverbraucher oder Stromhändler auf der anderen Seite. Diese PPA sind oft an einen bestimmten Wind- oder Solarpark gekoppelt, aus dem die erzeugte Energie stammen muss.
Konsequente Umweltstrategie Wer sich für ein Power Purchase Agreement auf Basis eines neuen Wind- oder Solarparks entscheidet, trägt direkt zur Förderung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien bei und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Stromsektor.
Details zu einer denkbaren Umsetzung in der Gemeinde Nümbrecht: Leitfaden für alternative Finanzierungswege von Kommunen bei Erneuerbaren Energien der DENA: Zitat: „Der Leitfaden richtet sich primär an die Wirtschaft, ist aber auch für Kommunen bzw. kommunale Unternehmen, die sich in der Erzeugung von erneuerbaren Energien engagieren bzw. engagieren wollen, von Interesse.“ Quelle: https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/leitfaden-fuer-alternative-finanzierungswege-bei-erneuerbaren-energien.html
Hier ein Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung durch die REWE Group aus Köln: „Als erster und bisher einziger Lebensmittelhändler in Deutschland wird die REWE Group für ihre Geschäftseinheiten Handel Deutschland, (Toom-) Baumarkt sowie die Touristik Grünstrom aus einem Windpark in der Nordsee beziehen.“ Der EHA-Geschäftsführer Jan-Oliver Heidrich kommentiert: „Mit dem Power Purchase Agreement auf Basis des neuen Windparks fördert die REWE Group direkt den Ausbau erneuerbarer Energien und übernimmt damit Prozessverantwortung und eine aktivere Rolle innerhalb der Energiewende.“ Der an die REWE Group gelieferte Strom wird damit subventionsfrei sein und den Steuerzahler nicht durch Umlagen, wie die EEG Zahlungen belasten. „In den Offshore-Windauktionen erhielt Ørsted den Zuschlag mit einem Gebot von 0 Cent. Dies wurde durch eine Reihe von Kostenreduktionen ermöglicht, darunter die Installation von Windturbinentechnologie der nächsten Generation, sehr gute Standortbedingungen und hohe Windgeschwindigkeiten sowie durch erwartete Stromabnahmeverträge wie den CPPA mit der REWE Group sowie weiteren industriellen Abnehmern.“
Zu2 : PV-Freiflächenanlagen auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen Zitat: „Mehrfachnutzungen wie sie durch Agri-PV und Floating-PV möglich sind, können wesentlich dazu beitragen, die Fläche in unserem Land möglichst effizient zu nutzen.“ Quelle: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erster-schritt-fuer-massiven-ausbau-der-erneuerbaren-energien-landesregierung
Wie? Zitat: „Bisher konnten landesweit nur Solar-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen an den EEG-Ausschreibungen teilnehmen. In diesem Jahr können Projekte in einer Größenordnung bis zu 150 Megawatt (MW) Leistung an den EEG-Auktionen teilnehmen. Ab nächstes Jahr verdoppelt sich das Volumen auf 300 MW. Dies entspricht nach Berechnungen des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums NRW einer Fläche von maximal 400 Hektar. Das ist allerdings nur ein Bruchteil der landesweit benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen, die immerhin 136.100 ha Ackerland und 174.600 ha Grünland umfassen.“ Quelle: https://www.lee-nrw.de/presse/mitteilungen/solar-freiflaechen-der-erste-schritt-fuer-solar-offensive-ist-gemacht/ Die Gemeinden im Homburger Ländchen sind als benachteiligte landwirtschaftliche Flächen gemäß EU Recht deklariert und können mit Agri-PV Anlagen mit besonderer Förderung bestückt werden. Eine Chance für die Kommunen, um mit innovativen Maßnahmen in konfliktarme Erneuerbare Energien einzusteigen.
Eure BIG Homburger Ländchen Weitere Informationen auf unserer Website www.big-homburger-ländchen.de
|
BIG Info Nr. 17
![]() |
BIG-INFO
|
.
Rat plant Bürgerentscheid zur Errichtung von Windkraftanlagen in Nümbrecht
Der Gemeinderat Nümbrecht soll über einen Bürgerentscheid zur Errichtung von Windkraftanlagen (WEA) durch die GWN im Gemeindegebiet entscheiden. Zur Ermittlung der Vorranggebiete sollen alte Gutachten aus 2012 dienen. Natürlich hat sich auf Grund der aktuellen Situation die Einstellung vieler in Bezug auf erneuerbaren Energien geändert. Die Physik ist aber die Gleiche geblieben, die Gemeinde ist nachweisbar ein Schwachwindgebiet, eine effektive Stromerzeugung durch Windkraft ist nicht möglich. Dies ist aus der bestehenden Anlage ersichtlich, die lediglich 30% ihrer Prognose liefert, auch sind Messungen der Windhöffigkeit zum selben Ergebnis gelangt. Professionelle Betreiber von WEA´s erkennen dies offensichtlich und haben kein Interesse an unseren Gebieten. (Niemand würde eine PV Anlage auf die beschattete Dachfläche gen Norden verbauen) Die damals ausgewiesenen Gebiete „breite Wiese“, „Oberstaffelbach“ und „Oberelben“ müssen neu betrachtet werden, Auch der Artenschutz nach europäischem Gesetz kann nicht von Einzelnen ignoriert oder gar ausgehebelt werden. Vom Bau der WEA´s würde lediglich der Erbauer profitieren, die Betreiber hätten mit erheblichen Risiken und Defiziten zu kämpfen. Hier wäre dann der Nümbrechter Bürger gefordert, der durch Steuer diesen Irrsinn finanzieren müsste oder im Fall einer Bürgerbeteiligung Zur Unterstützung von Erneuerbaren bieten sich sogenannte PPAs (Power Purchase Agreement) an, hier wird in lohnende Projekte investiert Am 12.09.2022, um 17:15 Uhr, soll im Planungsausschuss die erste Hürde zu diesem Vorhaben genommen werden. Es steht jedem zu, an der öffentlichen Sitzung im Gemeindesaal teilzunehmen und die Argumente der Bürgervertreter anzuhören.
Eure BIG Homburger Ländchen Weitere Informationen auf unserer Website www.big-homburger-ländchen.de
|
Wildkatze im Windparkplangebiet Oberstaffelbach nachgewiesen
Remmel’s Festplatte der Natur kann im Homburger Ländchen noch gerettet werden
Die im Oberbergischen Kreis bislang noch weitgehend unerforschte und extrem seltene Wildkatze, die streng geschützt ist, konnte im Bereich der geplanten Windkraftanlagen in Oberstaffelbach nachgewiesen werden. Es gelang im Untersuchungsraum einem Team unter Leitung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dipl.-Geogr. Rainer Galunder - westlich der L 338 - der Fotonachweis dieser extrem seltenen und gefährdeten Art.
Die Fotofallen, die im gesamten Plangebiet verteilt wurden, sind jetzt ausgewertet worden. Neben Funden von Dachsen, Madern und Wildschweinen gelang auch der Fund der Wildkatze. Die Fotofallen wurden gezielt zur Paarungszeit im Februar/März ausgebracht, zu der am einfachsten der Nachweis der Katzenart gelingt. Das Windparkplangebiet liegt genau im Wanderkorridor für seltene Säugetiere wie Wildkatze, Rotwild, Muffel- und Damwild, der sich von der Nutscheid über das Windparkplangebiet Oberstaffelbach zum Heckberg und von dort zur Wahner Heide erstreckt.