14.11.2014
Die neue Abstandsregelung für Windenergieanlagen wurde am Mittwoch im Bayerischen Landtag beschlossen. Die Landesregierung zeigte sich nicht kompromissbereit, obwohl elf von zwölf Sachverständigen empfohlen hätten, dieses Gesetz so nicht durchzusetzen. Kern des Gesetzes ist die Abstandsregelung von neu gebauten Windkraftanlagen zu Wohnhäusern, die soll nach der Regelung nun das Zehnfache der Gesamthöhe der Windkraftanlage betragen. Bei den modernen, meist 200 Metern hohen Anlagen beträgt damit der Mindestabstand zwei Kilometer. In der Praxis bedeutet das einen Stopp des Ausbaus der Windenergie in Bayern, da dann kaum mehr Raum für Windenergie-Anlagen zur Verfügung stehen wird.