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Unsere Positionierung

Wir kritisieren nicht die Windkraftanlagen, die an günstigen Standorten einen Beitrag zur Energieerzeugung leisten können. Dies ist dann der Fall, wenn der Standort durch seine Windhöffigkeit einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage ermöglicht und die Belange der Anwohner, des Umwelt- und Landschaftschutzesberücksichtigt werden.Wenn BM Redenius selbst darauf hinweist (Planungs- und Umweltausschuss, 25.10.2012), dass eine Änderung der rechtlichen Bedingungen u. U. einen wirtschaftlichen Betrieb der Windräder unmöglich machen könne, scheint es mit der Windhöffigkeit in der Gemeinde Nümbrecht nicht so gut bestellt zu sein. Das Windrad in Hasenberg ist unrentabel und es ist anzunehmen, dass das Windaufkommen bei Oberstaffelbach vergleichbar ungünstig ist.Gesetze und Regelungen des Naturschutzes müssen beachtet werden. Eine Rarität wie der Rotmilan, Zugvögel und streng geschützte Fledermäuse vor Ort sollten diesen Standort Oberstaffelbach - Drabenderhöhe - Krahm von vornherein als Vorrangfläche ausschließen.Über die Belange der Anwohner darf nicht ohne weiteres hinweg gegangen werden und eine Veränderung des Landschaftsbildes muss mit Augenmaß durchgeführt werden. Die ansässige Bevölkerung definiert ihre Lebensqualität zum großen Teil auch durch dieses attraktive Landschaftsbild. Das "Oberbergische Wanderland" wird touristisch genutzt, und ein Teil der Bevölkerung hat sich mit Ferienhäusern- und Wohnungen, Gastronomie usw. auf Touristen eingerichtet, nicht zuletzt weil die Gemeinde Nümbrecht positive Impulse hierzu gegeben hat. Diese könnten bei einer Verindustrialisierung mit 200m WKA und der damit einhergehenden visuellen Beeinträchtigung künftig fern bleiben.Anwohner dürfen nicht verprellt werden, für die eine so einschneidende Veränderung des Landschaftsbildes ein großer Verlust ist.


 

 

 
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