• personal1.jpg
  • personal2.jpg
  • personal3.jpg
  • personal4.jpg
  • personal5.jpg
  • personal6.jpg

Naturschutz

13.08.2013

Großes Mausohr bei Oberstaffelbach geortet!

Unter Leitung des Sachverständigen für Naturschutz, Rainer Galunder, konnten wir westlich der L 338 bei Oberbech mit Fledermausdetektoren das Große Mausohr nachweisen. Das Große Mausohr ist als vom Aussterben bedrohtes Säugetier durch das EU-Naturschutzrecht geschützt. Auch seine Wochenstube konnte ausfindig gemacht werden, die die einzige im Oberbergischen Kreis ist, und die erste, die nach 1984 im Oberbergischen nachgewiesen wurde. Das Große Mausohr hat hier einen klar definierten Lebensraum, in dem sich die stark gefährdete und streng geschützte Fledermausart reproduziert.


Auch in diesem Punkt konnte somit das artenschutzrechtliche Gutachten der GWN widerlegt werden, dass hier weder Wochenstube noch Lebensraum des Großen Mausohrs darstellt. Die von den Gemeindewerken Nümbrecht vorgelegten Gutachten (Artenschutz und Umweltbericht) erweisen sich vor dem Hintergrund der Vorkommen von Schwarzstorch mit FFH-Beziehung, Rotmilanen, Großem Mausohr sowie insgesamt über 30 planungsrelevanten Arten als unzureichend, unvollständig und sachlich falsch. Weder die für oberbergische Verhältnisse einmalige Artenvielfalt (extrem hohe Biodiversität) noch die Populationsrelevanz der teilweise extrem bedrohten Arten samt den Auswirkungen der Planung auf dass FFH-Gebiet Immerkopf wurden in den GWN-Gutachten berücksichtigt. Die BIG führt unter Leitung von Rainer Galunder weitere Untersuchungen durch und wird die Öffentlichkeit über wesentliche Ergebnisse informieren. Welcher moralisch einwandfreie oberbergische Natur- und Artenschützer kann unter diesen Umständen noch den fachlich vollkommen ungeeigneten Oberstaffelbacher Standort unterstützen? Einmal mehr wird deutlich, dass der Standort Oberstaffelbach / Drabenderhöhe als Planungsgebiet ausscheiden muss!
Vielen Dank, Rainer, für deine fachkundige Hilfe!

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.