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BIG Info Nr. 17 / Erweitere INFOs

BIG-INFO

Erweiterte Informationen zur BIG INFO # 17:

 

Der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss der Gemeinde Nümbrecht tagt am - 12.09.2022 – um 17:15 Uhr.Zur Beschlussvorlage zum Ratsbürgerentscheid zur Errichtung von Windkraftanlagen siehe:http://session.nuembrecht.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=5273Der Beschluss soll im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung erfolgen.Hier die Beschlussformulierung:„Sind Sie damit einverstanden, dass die Gemeindewerke Nümbrecht GmbH (GWN) Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Nümbrecht zur Eigenversorgung der Bürger und Bürgerinnen sowie der Nümbrechter Gewerbebetriebe errichten?“
Diese Frage ist eigentlich ein Auftrag zur Beantwortung mit Ja oder Nein. Er kann sachlich aber nicht in der Bürgerschaft entschieden werden!  Denn wer übernimmt die Verantwortung, wenn der Auftrag in den Sand gesetzt wird? --> Wirtschaftlich die GWN und die beteiligten Bürger!Politisch? Fehlanzeige! Die Parteien und der Bürgermeister sind fein raus, da die Entscheidung ja „beim Bürger“ lag. Den schwarzen Peter in einer derart komplexen Aufgabe sollten sich die Nümbrechter nicht zuschieben lassen.Korrektur vom 8.10.22 zum Zitat § 16 Bürgerentscheidsatzung der Gemeinde Nümbrecht. „Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Bürger beträgt.“Für einen positiven Bürgerentscheid müssen mindestens 20% der Abstimmberechtigten Bürger der Gemeinde Nümbrecht gültig teilgenommen haben. Davon muss dann die Mehrheit für den Entscheid gestimmt haben.Quelle: § 16 der Bürgerentscheidsatzung der Gemeinde Nümbrecht: https://www.nuembrecht.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Stichwortliste/Buergerentscheidsatzung.pdf
Zudem sollte sich die Gemeinde noch etwas in Geduld üben.Das Land NRW überarbeitet gerade den Landesentwicklungsplan (LEP).Zitat aus der Pressemitteilung vom 31.08.2022 „Das federführende Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie wird auf Grundlage der beschlossenen Eckpunkte in einem ersten Schritt einen Entwurf für die konkreten Änderungen des Landesentwicklungsplans sowie einen Umweltbericht erarbeiten. Um eine gerechte Verteilung der Windenergiebereiche auf die einzelnen Planungsregionen zu sichern, wird die Windpotenzialstudie des Landes aktuell überarbeitet. Für Frühjahr nächsten Jahres ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplant. Ziel ist es, die Änderung des Landesentwicklungsplans noch im ersten Halbjahr 2024 von der Landesregierung zu beschließen und im Landtag einzubringen.“ Quelle: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erster-schritt-fuer-massiven-ausbau-der-erneuerbaren-energien-landesregierungDas heißt, eine Bürgerbeteiligung am LEP ist ab 2023 erwünscht!
 
Folgende zwei Vorschläge der BIG zu alternativen Projekten Erneuerbarer Energien, die heute schon geprüft werden könnten, da sie wirtschaftlich und rechtssicher umgesetzt werden könnten:
  1. Beteiligung an Windkraftparks in ökonomisch sinnvollen und ökologisch bereits genehmigten Bereichen.
  2. PV-Freiflächenanlagen auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen.
Zu 1: Beteiligung an Windkraftparks in ökonomisch sinnvollen und ökologisch bereits genehmigten Bereichen!Windkraftanlagen sind die wichtigste Stütze der Energiewende aber auch eine der umstrittensten. Ihre Errichtung bedeutet insbesondere für die Grundbesitzer und Betreiber weitreichende wirtschaftliche Risiken sowie die umliegende Natur und das Umfeld einen tiefgreifenden Eingriff, die in einer kluge Standortwahl Beachtung finden muss.Deshalb gilt:Windkraft nur dort, wo heute schon Anlagen ohne Steuersubventionen möglich und Genehmigungsverfahren zeitnah abzuschließen sind.Wie ?Power Purchase Agreements (PPA) oder auf Deutsch Energie-Einkaufs-VereinbarungenWas ist das und wie können Kommunen davon profitieren?
Investition in die EnergiewendePower Purchase Agreements (PPA) sind langfristige Stromverträge zwischen Stromerzeuger auf der einen und Stromverbraucher oder Stromhändler auf der anderen Seite. Diese PPA sind oft an einen bestimmten Wind- oder Solarpark gekoppelt, aus dem die erzeugte Energie stammen muss.
Konsequente UmweltstrategieWer sich für ein Power Purchase Agreement auf Basis eines neuen Wind- oder Solarparks entscheidet, trägt direkt zur Förderung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien bei und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Stromsektor.
 
Details zu einer denkbaren Umsetzung in der Gemeinde Nümbrecht:Leitfaden für alternative Finanzierungswege von Kommunen bei Erneuerbaren Energien der DENA:https://marktoffensive-ee.de/aktuelles/publikationsdetailansicht/pub/finanzierungsleitfaden-finanzierung-von-erneuerbareenergien-anlagen-ueber-power-purchase-agreements/Zitat: „Der Leitfaden richtet sich primär an die Wirtschaft, ist aber auch für Kommunen bzw. kommunale Unternehmen, die sich in der Erzeugung von erneuerbaren Energien engagieren bzw. engagieren wollen, von Interesse.“ Quelle: https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/leitfaden-fuer-alternative-finanzierungswege-bei-erneuerbaren-energien.html
Hier ein Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung durch die REWE Group aus Köln:„Als erster und bisher einziger Lebensmittelhändler in Deutschland wird die REWE Group für ihre Geschäftseinheiten Handel Deutschland, (Toom-) Baumarkt sowie die Touristik Grünstrom aus einem Windpark in der Nordsee beziehen.“Der EHA-Geschäftsführer Jan-Oliver Heidrich kommentiert: „Mit dem Power Purchase Agreement auf Basis des neuen Windparks fördert die REWE Group direkt den Ausbau erneuerbarer Energien und übernimmt damit Prozessverantwortung und eine aktivere Rolle innerhalb der Energiewende.“Der an die REWE Group gelieferte Strom wird damit subventionsfrei sein und den Steuerzahler nicht durch Umlagen, wie die EEG Zahlungen belasten.„In den Offshore-Windauktionen erhielt Ørsted den Zuschlag mit einem Gebot von 0 Cent. Dies wurde durch eine Reihe von Kostenreduktionen ermöglicht, darunter die Installation von Windturbinentechnologie der nächsten Generation, sehr gute Standortbedingungen und hohe Windgeschwindigkeiten sowie durch erwartete Stromabnahmeverträge wie den CPPA mit der REWE Group sowie weiteren industriellen Abnehmern.“Quelle: https://www.eha.net/unternehmen/presse/pressemeldung-details/orsted-und-die-rewe-group-vereinbaren-gruenstromlieferung-aus-dem-offshore-windpark-borkum-riffgrund-3.html
Zu2 : PV-Freiflächenanlagen auf benachteiligten landwirtschaftlichen FlächenZitat: „Mehrfachnutzungen wie sie durch Agri-PV und Floating-PV möglich sind, können wesentlich dazu beitragen, die Fläche in unserem Land möglichst effizient zu nutzen.“ Quelle: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erster-schritt-fuer-massiven-ausbau-der-erneuerbaren-energien-landesregierung
 
Wie?Zitat: „Bisher konnten landesweit nur Solar-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen an den EEG-Ausschreibungen teilnehmen. In diesem Jahr können Projekte in einer Größenordnung bis zu 150 Megawatt (MW) Leistung an den EEG-Auktionen teilnehmen. Ab nächstes Jahr verdoppelt sich das Volumen auf 300 MW. Dies entspricht nach Berechnungen des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums NRW einer Fläche von maximal 400 Hektar. Das ist allerdings nur ein Bruchteil der landesweit benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen, die immerhin 136.100 ha Ackerland und 174.600 ha Grünland umfassen.“ Quelle: https://www.lee-nrw.de/presse/mitteilungen/solar-freiflaechen-der-erste-schritt-fuer-solar-offensive-ist-gemacht/Die Gemeinden im Homburger Ländchen sind als benachteiligte landwirtschaftliche Flächen gemäß EU Recht deklariert und können mit Agri-PV Anlagen mit besonderer Förderung bestückt werden. Eine Chance für die Kommunen, um mit innovativen Maßnahmen in konfliktarme Erneuerbare Energien einzusteigen.

 

 Eure BIG Homburger LändchenWeitere Informationen auf unserer Website www.big-homburger-ländchen.de

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