• personal1.jpg
  • personal2.jpg
  • personal3.jpg
  • personal4.jpg
  • personal5.jpg
  • personal6.jpg

Kommentar

11.09.2013

Kommentar der Bürgerinitiative Gegenwind-Oberstaffelbach (BIG) zur Pressemitteilung des Nümbrechter BM Redenius vom 09.09.13

Auch die BIG spricht sich klar für erneuerbare Energien aus. Wir sind aber für eine bundeseinheitliche, besser noch europäische Regelung, um ein so sensibles Thema handhaben zu können. Unsere Forderungen zum Thema Windkraft lauten:

  1. Beachtung von Landschafts-, Natur- und Artenschutz
  2. Mindestabstände: 10 x Nabenhöhe bis zur nächsten Wohnbebauung
  3. Reform zur Begutachtung der Lärmbelastung auch unter Berücksichtigung des Infraschalls
  4. Effektive Windkraftanlagen nur an wirtschaftlich lohnenden Standorten

 Atomkraftwerke wie Tschernobyl und Fukushima waren nur möglich, weil Politiker sich von der Industrie haben beeinflussen/korrumpieren lassen. Auch in den 70er Jahren arbeiteten Industrie und Politiker mit der Angst, ohne Atomkraftwerke würde es zum Energiekollaps kommen. Ebenso wurde auch damals mit dem Verlust von Arbeitsplätzen gedroht, falls die AKW`s nicht gebaut würden. Ähnlicher Argumente bedient sich heute die Windkraftlobby.

  • Zu den Aussagen über "Vorgaben der Landesregierung zum Thema Windenergie":
    So zwingend, wie der BM Redenius die Notwendigkeit der Ausweisung von Vorranggebieten von Windkraftanlagen darstellt, ist die Situation nicht:

    Lt. Potentialstudie EEG NRW, Teil 1, sind die Grundlagendaten lediglich Empfehlungen. Warum verhält sich Nümbrecht hier anders als z.B. Wiehl, Reichshof, Morsbach, Bergneustadt? Diese Städte und Gemeinden bemühen sich sorgfältig darum, Vorrangflächen zu finden, die auch unseren Ansprüchen genügen würden. Sie legen aber nicht größten Wert darauf, dass die Windkraftanlagen auf jeweils ihrem Gemeindegebiet stehen müssen. Außerdem versuchen sie gemeinsam eine Lösung zu finden. BM Redenius stellt die Sachlage so dar, als müsse Nümbrecht ein Gebiet innerhalb der Gemeinde ausweisen.
  • Zu den Aussagen zur ".... Beschlusslage in Nümbrecht":
    In der Sitzung des Planungs- und Entwicklungsausschusses am 25.10.2012 hat man sich für die vorrangige Untersuchung des Standortes Oberstaffelbach ausgesprochen, sowohl was den Standort als auch die Anzahl, die Leistung und die explizite Nabenhöhe angeht. Insbesondere wurde schon die Firma Max Bögl als Anlagenbauer benannt. Ebenso waren bereits zu diesem Zeitpunkt Vorverträge mit Grundstückseigentümern abgeschlossen und Pachtzahlungen an diese Eigentümer gezahlt worden.

    Interessant wäre endlich zu erfahren, wer für diese Pacht aufkommt!

    Zur Sitzung des Planungs- und Gemeindeentwicklungsausschusses am 20.06.2013 lag bereits eine Beschlussvorlage - unterzeichnet von BM Redenius - zur 40. Flächennutzungsplanänderung vor. Aufgrund des Drucks der BIG hat der Ausschuss eine Entscheidung vertagt. Die BIG erhielt in der Sitzung das Recht einige Fragen zu stellen. Von Seiten der BIG wurden grobe Mängel in den Gutachten nachgewiesen. Außerdem wurde bemängelt, dass der BIG ein lückenhaftes Gutachten überreicht worden war. Der BM bat in der Sitzung darum die Fragen der BIG schriftlich zu erhalten, um sie präzise beantworten zu können und sagte der BIG ein Protokoll der Sitzung zu.

    In der Sitzung wurde entgegen der Aussage des Bürgermeisters keine Diskussion zugelassen. Die Fragen der BIG erhielt der Bürgermeister bereits nach zwei Tagen.
    Sowohl die fehlenden Seiten, das Protokoll als auch die Antworten auf die gestellten Fragen der BIG, die der BM zugesagt hatte, sind bis dato immer noch nicht eingegangen.

    Wir erkennen hier weder einen offenen Dialog noch die angesprochene Bürgerbeteiligung!
  • Zu der Aussage "Wenn wir nicht aktiv werden, werden wir fremdbestimmt":
    Das von BM Redenius immer wieder beschworene Schreckgespenst der drohenden Verspargelung Nümbrechts wird auch durch seine ständigen Wiederholungen nicht wahrer. Auch jeder andere Investor hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zur Errichtung von Windkraftanlagen zu halten, und die Gemeinde erteilt letztendlich gegenüber der Genehmigungsbehörde ihr Einvernehmen - oder auch nicht.
  • Zur Frage "Wie sieht ein Änderungsverfahren aus?":
    Offensichtlich verwechselt BM Redenius die Begriffe "Information" und "Beteiligung". Frühzeitige Information und Beteiligung der Bevölkerung, ja sogar Mediationsverfahren werden im Winderlass 2011 dringend empfohlen. Die ersten Informationen erhielten wir dagegen rein zufällig - im Gegensatz zu den Verpächtern im Plangebiet. Im Anschluss daran musste der betroffene Bürger mühsam recherchieren.

    Von der Gemeinde gab es keine Informationen an die wirklich betroffenen Bürger. Wie sich herausstellte, waren die Informationen, die den Bürgern bis zum 15.06.2013 gegeben wurden, bis auf das gesetzliche Mindestmaß reduziert (Internet). Selbst nach dem durch die BIG organisierten Ortstermin am 15.06.13 in Überdorf wurde und wird immer noch lückenhaft und falsch informiert - auch mittels der Presse.
    Es fällt BM Redenius nicht schwer, je nach Adressat auf die gleiche Frage unterschiedliche Antworten zu geben. Mit keiner Silbe erwähnt er jedoch, dass solche riesigen Anlagen für viele Menschen in der Gemeinde Nümbrecht und Umgebung die Lebensqualitat dramatisch verschlechtern werden und für Tausende gesundheitliche Schäden billigend in Kauf genommen werden müssen. Mit keiner Silbe erwähnt BM Redenius weiter, dass er sich schon festgelegt hat auf die Firma Max Bögl...

    Schlecht ist, wer Arges dabei denkt!!!
  • Zur Frage "Was ist nun zu tun?":
    Für den 26.09.13 hat BM Redenius (CDU) zu einer "neutralen" Informationsveranstaltung durch die Energieagentur NRW in den Kursaal eingeladen. Eine Einrichtung des Grünen Umweltministers Remmel kann allerdings kein neutrales Informationsportal sein, da es parteipolitische Interessen vertritt.
    (Zur Information: Die Energieagentur NRW untersteht nämlich seit 2010 dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Der zuständige Minister ist Johannes Remmel.)

    Wieso gibt es bundesweit nicht die gleichen Abstandsempfehlungen, ist der Nordrhein-Westfale wirklich so viel belastbarer als beispielsweise der Pfälzer, Bayer oder Sachse?
    Der von der WHO geforderte Mindestabstand von 3000 m wird in keiner Weise berücksichtigt. Eine entsprechende Gesetzeseingabe der bayerischen und sächsischen Landesregierung beim Bundesrat für bundeseinheitliche Abstände ist aufgrund der bevorstehenden Wahlen zurückgewiesen worden.

    In Rheinland-Pfalz (ebenfalls Rot-Grün regiert) werden kulturell hervorzuhebende Landschaften besonders geschützt und gelten als "hartes Ausschlusskriterium". Was ist mit unserem mit Millionen Euro subventionierten Homburger Ländchen?

    Interessant ist auch die Tatsache, dass ein von einem Bürger beantragtes Solarfeld lt. Aussage des BM Redenius (OVZ vom 07.12.12) das "Landschaftsbild der touristisch geprägten Gemeinde" stört und der Antrag abgelehnt wurde. 210 m hohe Windkraftanlagen scheinen sich seiner Meinung nach harmonisch in das Landschaftsbild einzufügen!

    Bevor nicht bundeseinheitliche Richtlinien vorliegen, darf man nicht vollmundigen Investoren glauben, die bereits seit Jahren ein absolut unrentables Windrad (Hasenberg ca. 900 Vlh) in etwa 1,5 km Entfernung betreiben.
    Selbst bei der sooft genannten Effektivitätssteigerung von 25% durch den Höhengewinn wird man deutlich unter der Rentabilitätsgrenze von 2000 Vlh liegen.

 

Ihre BIG - Bürgerinitiative Gegenwind Oberstaffelbach

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.